Prüfung von Unterlagen vor der Einreichung bei einer Akkreditierungsbehörde
Sonderangebot gültig bis 26 october
Prüfung vom fertigen Unterlagensatz zur Akkreditierung der Niederlassung/Repräsentanz und mündliches Gutachten von Experten unserer Rechtsfirma «PRIORITET» kostenlos
Rechtsfirma «PRIORITET» erbringt erfolgreich Dienstleistungen bei der Akkreditierung von Niederlassungen der ausländischen Unternehmen in der Russischen Föderation seit mehr als 10 Jahre.
Die Akkreditierungsregeln ändern sich ständig in der Gesetzgebung, so ein kompliziertes Verfahren wie Akkreditierung der Niederlassung eines ausländischen Unternehmens kann nur von qualifizierten Fachkräften für die Erbringung der Rechtsleistungen geschafft werden. Nach einer Studie von RBK , stoßt jedes 10. ausländische Unternehmen auf die Akkreditierungsablehnung. Bei der Akkreditierungsablehnung verlieren Sie nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit.
Wenn Sie sich aus irgendeinem Grund entschieden haben, den Unterlagensatz für die Akkreditierung selbstständig vorzubereiten, ohne qualifizierte Fachleute heranzuziehen, jedoch zweifeln Sie am Ergebnis, bieten wir Ihnen, Dienstleistungen unserer Anwälte in Anspruch zu nehmen, um den fertigen Unterlagensatz für die Akkreditierung der Repräsentanz/Niederlassung zu überprüfen.
Im Rahmen dieser Dienstleistung untersuchen unsere Fachleute den von Ihnen vorbereiteten Unterlagensatz auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und geltenden Akkreditierungsregeln, identifizieren mögliche Risiken (soweit vorhanden) und bieten Optionen zur Minimierung oder Beseitigung dieser Risiken an.
Nichtübereinstimmung der Geschäftsordnung der Niederlassung/Repräsentanz mit den Anforderungen des Artikels 22 des Föderationsgesetzes Nr. 160-FZ vom 9. Juli 1999 „Zu ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation“. |
Fehler, beim Ausfüllen des Akkreditierungsantragsformulars. |
Fehler bei der Übersetzung von Gesellschaftsunterlagen. |
Druckfehler. |
- Begutachtung von Unterlagen, die zur Akkreditierung einer ausländischen Repräsentanz/Niederlassung erforderlich sind.
- Vorbereitung eines mündlichen/schriftlichen Gutachtens nach Ergebnissen der Überprüfung vom Unterlagensatz.
- Gründungsurkunden des Unternehmens (Satzung, Gesellschaftervertrag, je nach dem Ansässigkeitsstaat).
- Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmens oder Eintragungsurkunde des Unternehmens (je nach dem Ansässigkeitsstaat).
- Bescheinigung über die Anmeldung des Unternehmens bei den Steuerbehörden des Herkunftslandes (mit Hinweis auf die Steuernummer des Unternehmens).
- Beschluss über die Akkreditierung.
- Vollmacht auf den Namen vom Vorstand der Niederlassung/Repräsentanz.
- Geschäftsordnung der Niederlassung/Repräsentanz.
- Ausgefülltes Formular des Akkreditierungsantrages (Formblatt Nr. 15-APF).
- Sonstige Unterlagen des Unternehmens zur Akkreditierung.
Rufen Sie uns an und wir geben Ihnen eingehende Beratung zu Fragen der Akkreditierung von Niederlassungen und Repräsentanzen.
Evgeny VoronovRechtsanwalt
+7 (495) 987-18-50